22.04.2020
Im Einsatz für die Schweizer Bevölkerung geben die Männer und Frauen des Zivilschutzes alles. Wir werfen einen Blick auf die Einsätze in den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern. Dort wo wir recherchiert haben, kann der Zivilschutz die Aufträge erfüllen. Zum Glück: Denn eine Verfassungsrevision wird den Bestand des Zivilschutzes massiv reduzieren.
Der Einsatz im Pandemiefall ist für den Zivilschutz seit Jahren ein Übungsthema in den jährlichen Wiederholungskursen. Unvermittelt sind nun über Nacht die fiktiven Annahmen zur Realität geworden. Der Zivilschutz ist zur Bewältigung der Corona-Krise im Einsatz. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf für eine Unterstützung der zivilen Behörden, privater und öffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der besonders betroffenen Bevölkerung aufgrund der aktuellen Lage in den nächsten Wochen in der ganzen Schweiz weiter zunehmen wird.
Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG sieht vor, dass der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, welche mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten kann. Den Kantonen wurde mit Beschluss des Bundesrates ein Kontingent von maximal 850 000 Diensttagen zur Verfügung gestellt. Mit dem Assistenzdienst der Armee wurde das Kontingent abgesprochen und bis Ende Juni 2020 befristet. Die Entscheidungen über den Einsatz und die konkreten Aufträge an den Zivilschutz, das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in operativer Hinsicht und die Durchführung der Zivilschutzeinsätze bleiben in der Kompetenz der Kantone. Der Bund wird die Kantone für die Einsätze mit einem Pauschalbeitrag von Fr. 27.50 pro Diensttag entschädigen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 23,4 Millionen Franken.
Mit diesem Beschluss des Bundesrates sind auch interkantonale Einsätze möglich, beispielsweise für Regionen, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung aufweisen oder diesen nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können.
Der Zivilschutz übernimmt Aufgaben in verschiedenen Bereichen, insbesondere kann er das Gesundheitswesen und die Institutionen im Pflegebereich unterstützen, indem er beispielsweise bei der ambulanten Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen mithilft, Mahlzeiten verteilt oder Fahrdienste übernimmt. Des Weiteren übernimmt der Zivilschutz Pionieraufgaben und leistet Unterstützung im Bereich der Logistik und der Führung. Dazu zählen beispielsweise Transporte oder die Verpflegung von Einsatzkräften, der Aufbau von Empfangsstellen bei Spitälern, die Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines. Über die Priorisierung der Aufgaben und Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in der Schweiz hat der Bundesrat am 16.3.2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft. Um die Anordnungen des Bundes umsetzen zu können, hat der Kanton Aargau daraufhin die kantonale Notlage ausgerufen und für alle 7500 Angehörigen des Zivilschutzes AdZS eine erhöhte Einsatzbereitschaft angeordnet. Es gilt bei Aufgebot eine absolute Einrückungspflicht. Als erste Organisation
im Kanton übernahm die ZSO Freiamt ab 9.3.2020 die Unterstützung des Spitals Muri, zahlreiche weitere Gesuche
sind beim Kantonalen Führungsstab KFS eingegangen und dürften in Kürze den Einsatz weiterer Aargauer Zivilschutzorganisationen zur Folge haben.