Für den Fall einer gravierenden Störung der Lebensmittelversorgung bestehen staatliche und privatwirtschaftliche Vorsorge- und Interventionsmassnahmen. Bis diese in einer Krise erfolgreich umgesetzt sind, kann ein privater Notvorrat die ersten Tage überbrücken.
Empfohlen wird ein Lebensmittelvorrat für sieben Tage (sehen Sie Check-Listen Vorsorge - Notfallplan www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html). Dieser soll in den normalen Haushaltsvorrat integriert sein, damit der laufende Ersatz der Produkte ein Verderben verhindert. Ein Teil der Lebensmittel sollte zudem ohne Kochen geniessbar sein, weil bei einem Stromausfall die Kochherde – auch die meisten Gaskochherde – nicht mehr einsatzfähig sind. Für den Fall, dass auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Trinkwasservorrat von neun Litern (ein Sixpack) pro Person empfohlen.
Allen Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, werden grundsätzlich einem Schutzraum im Beurteilungsgebiet zugewiesen, in welchem sie wohnhaft sind.
Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus.
Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle, usw.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
Die Ergebnisse der ZUPLA werden spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes z.B. im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt bekannt gegeben werden.