Ab Erlass des Aufgebotes zu einem Dienstanlass (WK = Wiederholungskurse, EzG = Einsätze zugunsten der Gemeinschaft) bis zur Entlassung ist die ZSO Freiamt als aufbietende Stelle für Sie Ansprechpartner.
Fragen oder andere Anliegen sind daher an das Kommando (unbedingt Kursnummer und Kursdatum angeben) zu richten.
Die Namen der Kursleiter, Rechnungsführer sowie des Kursarztes werden mit dem Aufgebot, spätestens jedoch am ersten Diensttag bekannt gegeben.
Während des Kurses ist der Kurs- oder Einsatzleiter Ihre Ansprechperson.
Die Einrückungspflicht besteht so lange, als das Aufgebot nicht durch eine entsprechende Verfügung aufgehoben wurde. Dies gilt auch bei einem Wohnortwechsel.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr vordienstlich mindestens ein ärztliches Zeugnis zuzustellen.
Bei Krankheit oder Unfall während des Dienstanlasses entscheidet der Kursarzt über die Dienstfähigkeit.
Bei Dienstanlässen, die weniger als 3 Tage dauern wird kein Urlaub gewährt.
Bei längerdauernden Diensten wird auf ein vordienstlich gestelltes Gesuch jeweils situativ entschieden.
Falls Sie aus triftigen Gründen den Dienstanlass verschieben müssen, ist der aufbietenden Stelle bis spätestens 10 Tage vor Einrückungstermin ausnahmslos ein schriftliches Verschiebungs- oder Dispensationsgesuch unter Beilage der entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers/der Schule zuzustellen. Mündliche Gesuche haben keine Gültigkeit und werden nicht beantwortet.
Das Aufgebot behält seine Gültigkeit bis es durch eine entsprechende Verfügung aufgehoben wurde.
Wer ohne Aussprache einer Dispensation durch die aufbietende Stelle einem bestehenden Aufgebot nicht Folge leistet wird verwarnt und im Wiederholungsfall bei der Staatsanwaltschaft des jeweiligen Bezirkes angezeigt.
Verspätetes Einrücken hat eine Untersuchung zur Folge und wird ggf geahndet.
Für die Dauer des Dienstanlasses ist ohne anders lautender Weisung das Tragen der abgegebenen Zivilschutzbekleidung Pflicht. Mit dieser Bekleidung repräsentieren Sie den Schweizerischen Zivilschutz bzw. die ZSO Freiamt in der Öffentlichkeit.
Bei Kursbeginn muss im Minimum mit der unten stehend abgebildeten Ausrüstung eingerückt werden (Bild 1 + 2 alle, 3 Pioniere). Sie kann je nach Witterungsverhältnissen durch weitere offiziell abgegebene Zivilschutz-Kleidungsstücke ergänzt werden.
Dies ist die Arbeitskleidung wie Sie jeder tragen muss (Bild 3 nur Pioniere).
Diese Bekleidung wir optional abgegeben und hat nicht jeder AdZS.
Sollte Ihre persönliche Zivilschutzbekleidung unvollständig, unpassend oder defekt sein, ist diese vordienstlich, bis 10 Tage vor dem Anlass zu ergänzen bzw. auszutauschen.
Melden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins beim Kommando.
Verlorene Kleidungsstücke werden gemäss folgenden Ansätzen kostenpflichtig ersetzt:
Artikel | Preis |
---|---|
Jacke ZS | 64.- |
Rundbundhose | 60.- |
Hosengurt | 11.- |
Schirmmütze | 19.- |
Artikel | Preis |
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Winterjacke | 87.- |
Faser Jacke | 74.- |
IVP | 12.- |
Kampfstiefel | 120.- |
Für die Reise Wohnort – Einrückungsort und retour ist die Benützung von privaten Motorfahrzeugen auf eigene Verantwortung hin gestattet. Entschädigungen werden keine ausgerichtet.
Während der Dienstanlässe darf aus versicherungstechnischen Gründen kein privates Fahrzeug benützt werden.
Für angeordnete Fahrten zu Gunsten des Dienstanlasses wird ein Fahrbefehl ausgestellt. Die gefahrenen Kilometer werden entsprechend entschädigt.
Wer für die Reise Wohnort – Einrückungsort und retour den ÖV benützt, dem werden gegen Vorweisung des Billets die entsprechenden Kosten zusammen mit dem Sold zurückerstattet.
Grundsätzlich zu Hause. Bei mehrtägigen Anlässen kann die Unterkunft auch extern in zugewiesen Unterkünften erfolgen.
Während des Anlasses sind Sie bei der Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert.
Die Kosten für die Hauptmahlzeiten während des Dienstanlasses gehen zu Lasten des Kurses bzw. Auftraggebers. Die Verpflegungslokalitäten werden bei Kursbeginn bekannt gegeben.
Bei Verpflegung in einem im Restaurant gehen die Kosten ohne anders lautender Anordnung für Getränke und allenfalls Zwischenmahlzeiten (Znüni/Zvieri) zu Lasten des Kursteilnehmers.
Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während des Dienstanlasses untersagt.
ZSO Freiamt
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
info@zso-freiamt.ch
Michael Stocker
ZSO-Kdt/ZS-Stellenleiter
Tel. 076 325 95 40
michael.stocker@zso-freiamt.ch
Peter Steinmann
ZSO-Kdt Stv. / ZS-Stellenleiter Stv.
Tel. 076 382 39 67
peter.steinmann@zso-freiamt.ch