Sichern und respektieren - diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Gerade in jüngerer Vergangenheit hatte sich aber gezeigt, dass den beiden Grundsätzen längst nicht mehr oberste Priorität zugemessen wurde.
Mit der 2004 erfolgten Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls (1999) zum Haager Abkommen erhält der Kulturgüterschutz KGS weltweit wieder mehr Gewicht.
Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind. Denkmäler, Stätten, Bauten, etc., die von histormischem oder künstlerischem Interesse sind, wie auch Kunstwerke, Bücher, Manuskripte, etc.
Die Zerstörung, gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kunstwerken und Kulturgütern reicht bis in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück. Diese unerfreuliche Tatsache belegt auch, dass der Mensch der Kultur schon immer einen sehr hohen Stellenwert beigemessen hat. Gefahren für das Kulturgut stellen aber nicht nur bewaffnete Konflikte dar, sondern auch Naturkatastrophen, Brände, Wassereinbrüche, Diebstähle, Vandalenakte und Unkenntnis. In unserem Fall sind nur letztere ein Thema. Wir möchten mit unseren Massnahmen für den Katastrophenfall gerüstet sein, damit die Kulturgüter bestmöglich erhalten bleiben.
Der Kulturgüterschutz ist primär im Katastrophenfall aktiv. Wir jedoch kümmern uns bereits jetzt, um den Erhalt und Unterhalt unserer Kulturgüter. Wir dokumentieren Objekte und bieten unsere Hilfe vor Ort an. Somit leisten wir einen grossen Teil zum Erhalt der Kultur und Geschichte der Region Freiamt.
Haben Sie Fragen zu den Kulturgütern oder benötigen Sie Unterstützung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Der Kulturgüterschutz ist für folgende Punkte zuständig:
Wir im Kulturgüterschutz Freiamt kümmern uns um die Objekte in unserer Region, welche somit von regionaler Bedeutung sind und die lokale Kultur prägen.
Mehr Informationen zum Kulturgüterschutz finden Sie auf der Webseite kulturgueterschutz.ch.